Mittwoch, 9. Mai 2012

Verkehrsregeln Österreich,Slowenien,Kroatien

Hallo zusammen,

heute habe ich mal die wichtigsten Verkehrsregeln fürÖsterreich, Slowenien und
Kroatien zusammengestellt (Stand 09.05.2012):


Wichtige Verkehrsregeln in Österreich

Führerschein

  • Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit.

Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen

  • Die Vignette kann bei Tankstellen im Grenzbereich oder besser vor Reiseantritt beim ADAC erworben werden.
  • Die Vignette muss laut Vorschrift an die Innenseite der Windschutzscheibe oder auf eine vordere, nicht versenkbare Seitenscheibe geklebt und gut sichtbar sein.
  • Die Vignette darf nicht im Bereich eines Blendschutzstreifens platziert werden. Ebenso sollten ältere Mautplaketten unbedingt von der Scheibe entfernt werden. Achtung strenge Kontrollen.

Höchstgeschwindigkeit

  • Für PKW und Motorräder auf Landstrassen 100 km/h
  • auf Autobahnen 130 km/h
  • (in der Zeit von 22:00 bis 5:00 Uhr gilt auf allen Autobahnen eine Höchst-geschwindigkeit von 110 km/h, ausgenommen sind die A1 Salzburg-Wien, die A2 Villach-Wien, die A8 Innkreisautobahn und die A9 Pyhrn-Autobahn).
  • im Ortsgebiet zwischen den Ortstafeln 50 km/h
  • für PKW mit leichten Anhängern (bis 750 kg, Zugfahrzeug bis maximal 3,5t Gesamtgewicht) Ortsgebiet 50 km/h, Autobahnen und Freilandstrassen 100 km/h

  • Achtung strenge Geschwindigkeitskontrollen
         Falls man dann doch mal erwischt wird, wenn möglich sofort bezahlen, ansonsten fällt das Bußgeld erheblich höher aus

Alkohol am Steuer

  • Die Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 Promille. Die Geldstrafe bei Überschreitung dieser Grenze liegt zwischen Euro 200,00 - 3.600,00 und hat den Führerscheinentzug zur Folge.

Treibstoffe

·         Bleifreies Normalbenzin (91 Oktan)
·         Euro-Super (bleifrei 95 Oktan)
·         Super Plus (98 Oktan; bleifreies Benzin mit Bleiersatz für ältere Kraftfahrzeuge)
·         Diesel und Flüssiggas (ca. 45 Flüssiggas-Tankstellen)

Weitere nützliche Hinweise

  • Gurtpflicht
  • Motorradfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren
  • Alkohol: 0,5 Promille
  • Mobil telefonieren nur mittels Freisprecheinrichtungen
  • Warnwestenpflicht auf der Fahrbahn außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen oder Schneeketten an den Antriebsrädern. Schneeketten als Alternative zu Winterreifen sind nur erlaubt, wenn dadurch die Fahrbahn nicht beschädigt wird.
  • Autofahrer dürfen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
  • Auch Motorradfahrer haben einen Verbandskasten mitzuführen.




Wichtige Verkehrsregeln in Slowenien

Fahrzeugdokumente


Führerschein, Kfz-Schein für den betreffenden Pkw sind mitzuführen. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

Straßenverkehrsvorschriften

  • Anschnallpflicht
  • Abblendlicht ist auch tagsüber einzuschalten, Nebelschlussleuchten dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt
  • zur Pflichtausstattung gehören Warndreieck, ein Reservesatz Glühlampen, ein Verbandkasten und eine Warnweste
  • zwischen dem 15. November und dem 15. März sind Winterreifen vorgeschrieben - falls dies nicht der Fall ist, müssen Schneeketten mitgeführt werden
  • Alkohol:  0,5 Promille
Tempolimit
  • in Ortschaften 50 km/h
  • auf regionalen Straßen 90 km/h
  • auf Schnellstraßen 100 km/h
  • auf Autobahnen 130 km/h



  • Achtung strenge Geschwindigkeitskontrollen

Vignette für Autobahnen

  • Die Vignette kann bei Tankstellen im Grenzbereich oder besser vor Reiseantritt beim ADAC erworben werden.
  • Die Vignette muss laut Vorschrift an die Innenseite der Windschutzscheibe oder auf eine vordere, nicht versenkbare Seitenscheibe geklebt und gut sichtbar sein.
  • Die Vignette darf nicht im Bereich eines Blendschutzstreifens platziert werden. Ebenso sollten ältere Mautplaketten unbedingt von der Scheibe entfernt werden. Achtung strenge Kontrollen.

Tankstellen

Tankstellen an Schnellstraßen und auf Autobahnen sind ununterbrochen geöffnet. An allen Tankstellen gibt es bleifreies Benzin, Diesel und an einigen auch Autogas (LPG).

Pannenhilfe: Im Falle einer Panne kommt Ihnen gern der Slowenische Automobilverband AMZS zur Hilfe. Wählen Sie 1987.
Im Falle eines Unfalls erhalten Sie Hilfe unter der Telefonnummer 112.





Wichtige Verkehrsregeln in Kroatien

Fahrzeugdokumente


Für die Anreise nach Kroatien braucht man Führerschein, Fahrzeugschein und einen Versicherungsnachweis für das Fahrzeug.

Tempolimit

In geschlossenen Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h, auf Autobahnen 130 km/h, PKW mit Wohnwagen 80 km/h. Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h Regen.
Bei Regen werden die kroatischen Straßen schnell zur Rutschbahn, daher sollte die Geschwindigkeit verringert und angepasst werden.



Achtung strenge Geschwindigkeitskontrollen


Wichtige Informationen
  • auch tagsüber müssen die Lichter am Auto angeschaltet sein
  • das Handy darf beim Fahren nicht benutzt werden!
  • die Alkoholpromillegrenze im Blut liegt bei 0,0 Promille!
  • die Benutzung der Sicherheitsgurte ist Pflicht

Tankstellen

Sind täglich von 7 bis 17 oder 18 Uhr geöffnet; in der Sommersaison bis 22 Uhr; die diensthabenden Tankstellen in größeren Städten sowie die Tankstellen entlang der Hauptreiserouten sind rund um die Uhr geöffnet; alle Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 98, Normal und Euro Diesel, in größeren Städten auch Gas.

Maut


Maut wird auf alle Autobahnstrassen; auf der Schnellstraße Rijeka-Kupjak, im Ucka-Tunnel,Sv. Rok-Tunnel und auf der Brücke zur Insel Krk erhoben.

Generelle Pflichten im Falle eines Unfalls

Jeder Verkehrsunfall sollte unbedingt der Polizei gemeldet werden (Tel. 92). Danach Unfallstelle sichern und auf die Polizei warten.
Alle Informationen über die Klärung des Unfalls, über kroatische Versicherungs-gesellschaften, Reparaturwerkstätten usw. bekommt ihr von den Polizisten, die den Unfall aufnehmen.
Ganz wichtig: Verlangt im Falle einer Fahrzeugbeschädigung, gleich wie erheblich, von der Polizei eine Bescheinigung über die Fahrzeugbeschädigung, sonst könnte es Probleme beim Verlassen der Staatsgrenze geben.



Grüße, gute Fahrt und eine gute Zeit

1 Kommentar:

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